Hier entwickeln Kinder Flügel

Was ist Ergotherapie für Kinder?

Ergotherapie kommt bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen zum Einsatz, wenn diese in einem oder mehreren Bereichen nicht altersgerecht entwickelt sind und es dadurch zu Beeinträchtigungen im Alltag des Kindes und seiner Familie kommt.

Ich sehe mich als Therapeutin, die den Kindern dabei hilft, Fertigkeiten oder Fähigkeiten zu entwickeln, die sie für die Bewältigung ihres Alltags besser können sollten oder wollen.

Ziel ist es – unter Einbezug der Eltern, Erzieher und Lehrer – dass das Kind seinen Alltag selbstständig, erfolgreich und zufrieden meistern kann.

Wann ist Ergotherapie für mein Kind geeignet?

  • bei Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen
  • bei motorischer Unruhe, Hyperaktivität oder Schwierigkeiten beim Stillsitzen
  • bei Schwierigkeiten mit der Impulssteuerung oder bei Regulationsstörungen
  • bei wenig Selbstvertrauen, Unsicherheit oder Trennungsängsten
  • bei verkrampfter Stifthaltung, starkem Schreibdruck, unleserlicher Handschrift oder ungeschicktem Umgang mit der Schere
  • bei Problemen mit Mengen und Zahlen, Verwechslung von Buchstaben oder spiegelverkehrter Schreibweise
  • bei Schwierigkeiten, eigene oder fremde Gefühle zu erkennen und zu benennen
  • bei Problemen im Umgang mit anderen Kindern
  • bei Problemen mit Regelakzeptanz
  • bei Diagnosen wie z.B. ADHS/ADS, Lese-, Rechtschreib-, Rechenschwäche (Dyskalkulie/Legasthenie), umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen (UEMF), Wahrnehmungsstörungen, Bindungsstörungen, Mutismus, Angststörungen, Störungen des Sozialverhaltens, Depressionen, Suchterkrankungen, uvm.

Wichtig: Als Ergotherapeutin darf ich keine Diagnose stellen, dies unterliegt dem Facharzt. Ich kann lediglich meine Beobachtungen und Befundergebnisse mit in die Diagnosestellung des Arztes einfließen lassen.

Das ergotherapeutische Rezept

  • Das Rezept stellt der Kinderarzt, Hausarzt, Facharzt oder approbierte Psychotherapeut aus.
  • In der Regel umfasst eine Verordnung 10 Therapieeinheiten.
  • Bis zum 18. Geburtstag besteht keine Zuzahlungspflicht.
  • Das ausgestellte Rezept für gesetzlich Versicherte ist 28 Tage lang gültig, d.h. es muss innerhalb dieses
    Zeitraums mit der Therapie begonnen werden.
  • Bei einem dringenden Behandlungsbedarf (Ankreuzoption auf Rezept) muss innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung begonnen werden.
  • Für privat Versicherte gibt es keine Einschränkungen.
  • Im Rahmen der „Beratung zur Integration ins häusliche oder soziale Umfeld“ habe ich die Möglichkeit, dein Kind im Kindergarten oder in der Schule zu besuchen und mir die Situation vor Ort anzuschauen. Diese Leistung ist in den verordneten Therapieeinheiten inbegriffen und einmal pro Verordnungsfall/Regelfall möglich.
    Hierzu muss auf dem Rezept die Leitsymptomatik „Beeinträchtigung im Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung, in der zwischenmenschlichen Interaktion oder im Verhalten“ vermerkt sein.
  • Nach Beendigung eines Rezepts erfolgt ein Therapiebericht an den zuständigen Verordnenden.

Je nach Krankheitsbild und Ziel wird bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. eines der folgenden Behandlungsverfahren ausgewählt:

Therapiezeit: 45 min

  • Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination (Körpermotorik, Gleichgewicht, Ausdauer, Kraft, Koordination)
  • Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung (Hörwahrnehmung, Sehwahrnehmung, Sensorische Integration)
  • Feinmotorische Tätigkeiten (Beweglichkeit, Geschicklichkeit)
  • Praxie (Handlungsplanung)
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung

Therapiezeit: 60 min

  • Psychische Stabilisierung und Aktivierung
  • Verbesserung von Antrieb, Motivation und Vitalität
  • Sozioemotionale Kompetenzen, Kontakt-, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit
  • Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Körperwahrnehmung, Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Konfliktfähigkeit, Angstbewältigung und Frustrationstoleranz
  • Selbständigkeit, Alltagsbewältigung, Tagesstrukturierung
  • Selbstvertrauen und Handlungskompetenz
  • Belastungsfähigkeit und Ausdauer

Therapiezeit: 30min

  • Aufmerksamkeit, Konzentration, geistige Ausdauer
  • Merkfähigkeit und Gedächtnis
  • Handlungsplanung/Problemlösung einschließlich Praxie

Für Privatversicherte

Sollte euer Kind privat krankenversichert sein, teilt mir dies bitte bei der telefonischen Anmeldung mit.

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die Honorarberechnung in meiner Praxis. Diese empfiehlt einen 1,8fachen bis 2,3fachen Steigerungssatz des GKV-Honorars.

Ich verlange für meine Behandlungen den 1,8fachen Satz und liege somit im unteren Durchschnitt des empfohlenen Spektrums. Die von mir in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um dir und deinem Kind eine bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können.

Privatversicherte erhalten zu Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann dann zur Erstattung bei den privaten Krankenkassen eingereicht werden.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder teilweise, vorausgesetzt, die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Höhe der Kostenübernahme ist zu Vertragsbeginn mit der privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt. 

Bundesbeihilfe

Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen.

Ich weise darauf hin, dass ihr, wenn ihr bei der Beihilfe versicherter Patient seid, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müsst. Solltet ihr für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müsst ihr die Rechnung auch dort mit angeben.

Bitte informiert euch vor Inanspruchnahme der Therapie bei eurer Krankenkasse oder Beihilfestelle über einen möglichen Erstattungsanspruch.

Einzelheiten kannst du „hier“ einsehen oder im Internet unter www.privatpreise.de.

Therapieablauf

Kooperationspartner/Mitgliedschaften

ErgoPädie | Sophie Menkhoff
Ergotherapie für Kinder & Jugendliche

Egerstraße 8
95632 Wunsiedel